Kelsterbach: Informationen vs Tatsachen
Folgendes Brieflein flatterte heute in meinen Briefkasten. Ich nehme mir mal heraus, es Block für Block zu kommentieren.
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach möchte Ihnen zum Thema Flughafenausbau und zum Eckpunktepapier mit der Fraport AG folgende Informationen übermitteln:
Nunja, immerhin wird von "Informationen" gesprochen und nicht von "Tatsachen".
Die Stadt Kelsterbach ist weiterhin gegen einen Ausbau des Flughafens
An dieser Sachlage hat sich nichts geändert. Die Resolution der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Mai 1998 gilt auch weiterhin.
Wir sind gegen einen Flughafenausbau, lassen uns aber jede Möglichkeit abkaufen, dagegen zu klagen. Leider konnte ich den Text der Resolution nicht finden. Sie scheint ja butterweich zu sein, wenn sie so eine Möglichkeit zulässt. Sollte sie jemand haben: Her mit der Info!
Der Wald wurde uns weggenommen!
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat zum 12. Januar 2009 die Fraport AG in den Besitz der Grundstücke für den Bau der Landebahn eingewiesen, ohne dass die Stadt Kelsterbach diese Besitzeinweisung mit juristischen Mitteln noch verhindern konnte.
Die vorzeitige Besitzeinweisung umfasst 90 Hektar. Haben will die Fraport aber fast 300.
Wir konnten die Rodung nicht verhindern!
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 15. Januar 2009 den EIlantrag der Stadt Kelsterbach, die Genehmigung für den Ausbau des Flughafens auszusetzen (Baustop), abgelehnt. Gegen die Entscheidung des VGH gab es keine Rechtsmittel. Die Stadt Kelsterbach konnte deshalb auf juristischem Weg die Rodung und den Bau der Landebahn im Kelsterbacher Wald nicht mehr aufhalten.
Korrekt ist, dass es gegen eine Ablehnung eines Eilentscheids keine Rechtsmittel gibt. Aber üblicherweise kommt nach einem Eilentscheid ein Hauptsacheverfahren.
Die FDP ist übrigens sehr zuversichtlich, dass in diesem die Fluggesellschaften das Nachtflugverbot doch noch gekippt bekommen.
Das einzige was also nicht verhindert werden konnte, war die Rodung von 90 Hektar Bannwald.
Jetzt geht es darum, die Kelsterbacher zu schützen
Die Aufgabe des Magistrats ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor den Belastungen des Flughafenausbaus zu schützen Dafür wollen wir weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Und darum verzichten wir auf jegliches Klagerecht gegen durch den Planfeststellungsbeschluss abgesicherte Maßnahmen? Ich würde sagen, dass zahnlose Tiger da deutlich gefährlicher sind - die haben wenigstens noch Krallen...
Die Klagerücknahme belastet klagende Kommunen und klagende Bürger nicht
Die Rücknahme der Klagen der Stadt Kelsterbach hat keine rechtlichen Auswirkungen auf andere Klagen. Andere Städte und Gemeinden und auch private Kelsterbacher Kläger stehen mit ihren Klagen vor dem VGH rechtlich nicht schlechter da, wenn die Stadt Kelsterbach ihre Klagen zurücknehmen wird.
Abgesehen natürlich von der Tatsache, dass auch ein Gericht Probleme hat, geschaffene Fakten zu ignorieren. Ganz abgesehen davon: Jeder Gegner mehr erhöht die Chancen, für die Bürgerinnen und Bürger das Maximum herauszuholen.
Enteignung oder Verhandlungen?
Die Stadt Kelsterbach hatte lediglich die Wahl, sich entweder in einem mehrjährigen Entschädigungsverfahren enteignen zu lassen oder durch einen Vertrag die Waldgrundstücke zu deutlich besseren Konditionen an die Fraport AG zu veräussern.
Hier möchte ich an die Worte vom Stadtältesten Leo Spahn erinnern, die Stadtverordneten mögen sich "nicht wie Memmen, sondern wie Männer verhalten". Es besteht die Möglichkeit, den Prozess zu verlieren. Es kann eine Entschädigungssumme von mindestens 18 Millionen Euro geben. Ein anderer Gutachter gesteht dem Wald eine Wert von 40 Millionen Euro zu. In Anbetracht der Tatsache, dass der Wald eben nicht nur ein Erholungswald sondern vor allem ein Bannwald ist, der Schutz gegen Fluglärm bieten soll, neige ich eher dazu, der 40 Millionen-Variante zu glauben.
Dass die Fraport freiwillig 12 Millionen mehr zahlt als sie müsste, halte ich für unwahrscheinlicher, als dass sie 8,2 Millionen sparen möchte.
Lärmschutz für die Bürger nicht durch die Stadt Kelsterbach einklagbar
Die Stadt Kelsterbach kann mit ihrer Klage für die Bevölkerung keinen Lärmschutz erstreiten. Vielmehr kommt es allein auf die individuelle Betroffenheit jedes einzelnen Privatklägers an. Die Hürden für einen Anspruch auf gesetzlichen Lärmschutz sind aber hoch, zumal die Lärmobergrenzen in Kelsterbach nur an sehr wenigen Stellen überschritten werden. Nähere Informationen hierzu können Sie gerne bei der Stadtverwaltung Kelsterbach (Ansprechpartner XZY) erfragen.
Diese Information entspricht sogar den Tatsachen. Welch Lichtblick.
Natürlich wird eine Kleinigkeit unterschlagen: Es gibt keine Lärmobergrenzen für Bodenlärm, nur für Fluglärm. Ockels Vorgänger wusste dies noch. Ein insgesamt sehr lesenswertes Interview
Das Eckpunktepapier ermöglicht aber Lärmschutzmaßnahmen
Nach dem Eckpunktepapier soll aber wenigstens für das stark betroffene Wohngebit "Am Hasenpfad" und das Wohngebiet südlich der B40 ("Unterdorf") eine Reduzierung der Lärmbelastung erreicht werden.
Und schon wieder Tatsachen. Natürlich wird verschwiegen, dass Kelsterbach diese Maßnahme aus eigener Tasche zahlt. Und die veranschlagten Kosten von 6 Millionen Euro auch im Falle der ungünstigsten Enteignungssumme noch voll gedeckt wären.
Das Eckpunktepapier ist für die wirtschaftliche Entwicklung Kelsterbachs entscheidend
Die Stadt Kelsterbach und die Fraport AG vereinbaren in dem Eckpunktepapier entscheidende Weichenstellungen für die positive wirtschaftliche Entwicklung in Kelsterbach. Denn der durch den Flughafenausbau bedingte Wegzug der Ticona schwächt die finanzielle Situation der Stadt Kelsterbach.
Statt sich also endlich vom Flughafen zu emanzipieren, bindet sich Kelsterbach noch enger an ihn. Worin genau die Weichenstellungen bestehen lässt sich dem Eckpunktepapier leider nicht wirklich entnehmen. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits heute mehr als ein Drittel der Fläche von Kelsterbach in Fraport-Hand sind, stellt sich durchaus die Frage, inwiefern hier noch eigenständiger Entscheidungsspielraum bleibt.
Grundsatzentscheidung getroffen - keine endgültigen Fakten geschaffen
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben keine endgültigen Fakten geschaffen, sondern Grundsatzentscheidungen für die Abfassung eines Grundstücksaufkauf- und Kooperationsvertrags getroffen.
Dies sind natürlich keine Fakten. Ebenso wie die Entscheidung an sich vollkommen demokratisch abgelaufen ist und es keinen Eklat gab. Das Waldcamp wurde natürlich auch nicht geräumt.
Huch, es wurde ja geräumt. Und inklusive der Hütte der Bürgerinitiativen auf Bodenhöhe nivelliert.
P.S. die obigen Zeilen von mir enthalten Spuren von Sarkasmus und Ironie.
Belastungen während der Bauphase verringern
Es ist dem Magistrat der Stadt Kelsterbach bewusst, dass durch die Rodung und während des Baus der Landebahn die Belastungen für die Kelsterbacher Bevölkerung steigen werden. Dies ist leider nicht zu verhindern, jedoch durch eine gezielte Baulogistik und geeignete Maßnahmen - z.B. die Abstufung der B43 zu vermindern.
Und die Belastungen sind nach dem Bau der Landebahn natürlich verschwunden... Immerhin anerkennenswert, dass wenigstens ein klein wenig Schadensbegrenzung betrieben wird. Auch wenn der eigentlich Bau der Landebahn, der Verbreiterung der A3, und so weiter, nun wirklich nicht das Hauptproblem sind.
Der Restwald bleibt für Kelsterbach erhalten
Der Bau der Landebahn erfordert ein neues Wegenetz im Wald, ein Pflegekonzept für den Restwald, und neue Standorte für die Wildgehege.
Nicht zu vergessen neues Wild. Das alte ist ja - erm - nicht mehr da. Warum genau so hervorgehoben wird, dass nicht jeder einzelne Baum auf Kelsterbacher Grund gefällt wird, erschliesst sich mir nicht.
Kelsterbacher Bürgerschaft wird informiert
Der Magistrat wird die Bürgerinnen und Bürger Kelsterbachs über die weiteren Schritte informieren. Wir werden die betroffenen Anwohner ansprechend und mit Ihnen über die geplanten Maßnahmen reden.
Nett.
Wie sprach doch jemand sinngemäß vor gut 75 Jahren:
Wenn man eine Lüge nur oft genug wiederholt, wird sie irgendwann als Wahrheit wahrgenommen.
In diese Tradition wird weiterhin erklärt, wie ohnmächtig man doch gewesen sei - und versucht damit zu vertuschen, dass der Kampf noch lange nicht verloren gewesen wäre. Bzw noch lange nicht ist: Es steht noch ein Bürgerbegehren gegen das Eckpunktepapier aus.
Wie viele Kelsterbacherinnen und Kelsterbacher jetzt aber lieber dem offiziellen Papier glauben, statt sich kritisch zu informieren, wird sich zeigen.
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