Bürgerversammlung Kelsterbach zur fortgeschriebenen Fassung des Eckpunktepapiers
Wie auf dem Bild gut zu erkennen ist, war das Interesse an dem Eckpunktepapier der Stadt Kelsterbach mit der Fraport immer noch ungebrochen. Leider war das auch die Auskünftsfreudigkeit des Bürgermeisters Ockel. Kaum eine der an ihn gestellten Fragen konnte er zur Zufriedenheit der Fragesteller beantworten. Seine Vorstellung des "fortgeschriebenen Eckpunktepapiers" begann er mit den üblichen Aussagen: Der Ausbau kann nicht verhindert werden, aufgrund des festgestellten Dauerschallpegels von 54 dB tagsüber und 50 dB in der Nacht besteht kein rechtlicher Anspruch auf Schallschutz.
Im Vorfeld war verkündet worden, die Bedenken der Ausbaukritiker seien berücksichtig worden. Davon war leider wenig zu hören. Im Gegenteil scheint es so, als würde die Stadt der Fraport noch weiter entgegen kommen. Der vereinbarte Kaufpreis z.B. sinkt um 2,5 Millionen Euro, dafür kauft die Fraport auch ungefähr 100 ha Wald weniger. Der Wald, der im Besitz der Stadt Kelsterbach bleibt, liegt dann direkt zwischen der A3 und der Landebahn. Um ihn zu erreichen, bleibt nur die Möglichkeit am Westende des Landebahngeländes herunzugehen. Dieser Wald sollte auch nach dem ersten Eckpunktepapier erhalten bleiben, aber in Fraport-Besitz. In diesem Falle wäre es auch an der Fraport gewesen, für den Unterhalt des Waldes zu sorgen. Diese Änderung soll Kelsterbach mehr kommunale Selbständigkeit sichern.
Positiv zu bewerten ist zwar, dass ein dichtes Netz von Emissionsmessstellen aufgebaut werden soll, die sowohl Lärm, als auch Feinstaub und sonstiges Schadstoffe messen sollen, diese sollen aber von der Stadt Kelsterbach finanziert werden. Laut dem Vertrag von 1968, der laut Ockel nach wie vor gültig ist, wäre die Fraport dazu verpflichtet, Messungen auf eigene Kosten durchzuführen.
Eine Frage die ebenfalls offen blieb war, wieso von der Stadt Kelsterbach nur ein Gutachten für die Schätzung des Waldpreises eingeholt wurde. Der beauftragte Sachverständige fertigte neben dem Gutachten für die Stadt Kelsterbach auch eines für die Fraport an. Insofern zweifelte einige Bürger durchaus seine Unabhängigkeit an.
Bürgermeister Ockel präsentierte auch Auszüge eines Schallschutzgutachtens. Diese bestätigten, was Ausbaukritiker bereits seit langem erklärten: Schallschutzwände können das Gebiet am Hasenpfad nicht vor weiterer Verlärmung schützen. Selbst eine 20 Meter hohe Wand - egal ob am Stadtrand oder an der Landebahn - hätte keine nennenswerte Auswirkung. Dies ist insofern bemerkenswert, da eine der zentralen Behauptungen des Magistrats vor dem Bürgerbegehren war, wer die Schallschutzmauer wolle, müsse gegen das Begehren stimmen. Um dennoch ein wenig Linderung zu erreichen, wird man versuchen, eine dichtere Bepflanzung des Restwaldes zu erreichen. Dieser stünden aber Umweltschutzbedenken entgegen. Ockel will sich hier aber gegenüber den zuständigen Gremien durchsetzen.
Ein weiterer Fehler der Stadt Kelsterbach wurde auch zur Sprache gebracht. Teil des Eckpunktepapiers ist auch ein Joint Venture zwischen Kelsterbach und der Fraport auf einer Fläche von 17 ha Kelsterbacher Wald. Dieser liegt aber in der Gemarkung Frankfurt und insofern in der Planungshoheit der Nachbarstadt.
Wie hoch genau die finanziellen Belastungen für die Stadt Kelsterbach sein werden, konnte Ockel ebensowenig erklären wie die Tatsache, dass laut Papier immer noch Fraport-Mitarbeiter Anspruch auf Kindergarten- und Schulplätze in Kelsterbach haben. Wie es zu einem freiwillig gezahlten "Bonus" von ca 6,5 Millionen Euro kommt blieb ebenfalls ungeklärt.
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