Forderungskatalog der Deutschen Kinderhilfe veröffentlicht
Nachdem irgendwelche Kids mit zuviel Zeit die Webseite der Kinderhilfe abgeschossen hatten, ist diese jetzt wieder online. Was genau die Zielsetzung der Täter war ist fraglich, aber keinesfalls war die Aktion sinnvoll, um ein Zeichen gegen die Zensurpläne zu setzen.
Die Seite ist nun wieder online und die Deutsche Kinderhilfe präsentiert dort einen Forderungskatalog. In ihm taucht wiederholt der unsägliche Begriff "Pädokriminalität" auf, den Twister bei Telepolis gründlich analyisiert hat. Lassen wir ihn also einfach mal aussen vor und machen das, was die Kinderhilfe fordert: Sachlich diskutieren.
Forderungskatalog der Deutschen Kinderhilfe im Kampf gegen „Kinder“pornographie“
Die Anführungszeichen sind so 1:1 kopiert worden.
I. Verabschiedung des aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen „Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“, um den Zugang zu pädokriminellen Seiten im Netz zu erschweren.
Immerhin wird nicht mehr davon geredet, den Zugang zu verhindern. Dass er erschwert wird - wenn auch in marginaler Höhe - geben auch Kritiker der Zensurpläne sicherlich zu. Sie lehnen schlieslich auch vor allem die Einrichtung einer Zensurbehörde ab, und nicht die Erschwerung des Zugriffs auf Kinderpornographie.
Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertretern der Internetindustrie, Experten, Opferschutzverbänden, Polizeibehörden und den Initiatoren der Online-Petition gegen das o.g. Gesetz, um die besten, effektivsten und aktuellsten technischen Sperrmöglichkeiten zu erarbeiten. Ein Runder Tisch ist sinnvoll, da das Gesetz auf zwei Jahre befristet ist und eine Evaluationspflicht vorsieht. Neue wirksamere Sperrmöglichkeiten könnten daher rechtlich verankert werden. Ferner sind den Providern bei der Umsetzung keine technischen Vorgaben gemacht worden, damit ist im technischen Bereich das Gesetz „offen“. Alle Beteiligte eint das Bemühen, Kinder“pornographie“ im Netz zu bekämpfen.
Gut, dass endlich auch die Opferschutzverbände gehört werden sollen. Denn die gehören zur Zeit mit zu stärksten Kritikern der "lieber wegschauen"-Zensurfraktion. Die Experten (so IT-Experten gemeint sind), werden dort sicher auch das Argument vorbringen, dass die beste Möglichkeit um den Zugriff auf Daten im Internet zu verhindern, das Abschalten der Server ist.
III. Einrichtung weiterer hoch qualifizierter Sonderermittlungsstellen in den Ländern.
In den Ländern. Und nicht beim BKA. Ein wichtiger Punkt. Denn die Zensurlisten sollen vom BKA gepflegt werden, dessen Aufgabe lange Zeit aus gutem Grund nur die Koordination der Polizeiarbeit war.
IV. Deutliche Personalaufstockung der Schwerpunktabteilungen „Sexueller Missbrauch von Kindern“.
V. Konsequentes Vorgehen gegen Betreiber einschlägiger Server und unverzügliche Sperrung bekannter Server.
Die beiden Punkte sollten ausserhalb jeder Debatte stehen, da sie absolut selbstverständlich sind.
VI. Konsequentes Vorgehen gegen die Nutzer pädokrimineller Angebote im Netz.
Wieso gegen sie vorgehen? Wäre es nicht sinnvoller, ihnen zu helfen? Der beste Opferschutz ist es, die Straftaten zu verhindern.
VII. Enge internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung europaweiter einheitlicher Standards.
Wieso nicht.
VIII. Schaffung einer internationalen schwarzen Liste, auf der Länder verzeichnet werden, die sich weigern, gegen Server mit pädokriminellen Inhalten vorzugehen und/oder die Zusammenarbeit mit deutschen Strafverfolgungsbehörden ablehnen. Ächtung und Isolierung dieser Länder bis hin zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen oder, falls vorhanden, Streichung der Entwicklungshilfe.
Ein klein wenig populistisch, aber man muss ja auch Forderungen haben, von denen man ihm Rahmen eines Kompromisses abrücken kann.
IX. Reform des Strafrechts: das Strafmaß für das Herunterladen dieser widerwärtigen Gewaltvideos muss endlich erhöht werden. Immer noch wird das Herunterladen von Software und Hollywood-Filmen härter bestraft als das von pädokriminellen Dateien. Eine Erhöhung auf fünf Jahre (das gleiche Strafmaß gilt für Diebstahl) für die zahlenden Täter hinter den Tätern ist angemessen.
Netter Versuch. Nicht der einfache Download wird mit fünf Jahren bestraft, sondern das gewerbsmäßige Verbreiten. Sofern die längeren Haftstrafen aber mit Hilfsmaßnahmen verboten sind, wäre das auch etwas, über das man des lieben Friedens willen reden könnte.
X. Sexualdelikte an Kindern in Deutschland werden im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel nur als Vergehen geahndet. Diese Delikte, die Opfer ihr Leben lang traumatisieren, müssen als Verbrechen geächtet werden.
Klingt akzeptabel.
XI. Verbesserung des Opferschutzes: Die Möglichkeiten der Opfer, von den Tätern Schadensersatz zu verlangen, werden nicht durch das Straf- sondern durch das Zivilrecht geregelt. Dort gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Zivilrechts.
Dies schützt die Täter, denn häufig finden gerade kindliche Opfer erst viele Jahre nach der Tat den Mut, gegen ihre Peiniger auszusagen. Schadensersatzansprüche für ihr zerstörtes Leben sind dann nicht mehr möglich. Das Zivilrecht muss diesem Umstand im Interesse der Opfer Rechnung tragen.
Auch das klingt durchaus vernünftig.
Wenn man jetzt aber diese Punkte in Summe betrachtet bleibt als einziges Argument für eine zentrale Zensurbehörde, den Zugriff auf Material zu erschweren. Da aber gleichzeitig auch die Maßnahmen zur Entfernung verstärkt werden sollen, sollte man von der doch extrem gefährlichen Möglichkeit der Zensur Abstand nehmen.
Liebe Deutsche Kinderhilfe, im Rahmen einer sachdienlichen Diskussion: Überdenkt den Punkt mit der Zensur nochmal. Ihr habt doch anscheinend verstanden, dass die Ursachen bekämpft werden müssen, statt der Symptome.
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