Schwarzer Freitag: Haftstrafen gegen The Pirate Bay-Betreiber, Zensurverträge unterschrieben
Eigentlich hätte gestern der 13. sein müssen... Der erste Akt im #Spectrial ging zu Ende und Deutschland hat wieder eine offizielle Zensurbehörde, die geheime Zensurlisten rausgibt, deren Einhaltung in geheimen Verträgen definifiert wird.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
So steht es im Grundgesetz. Jetzt müsste eigentlich ein vierter Punkt aufgenommen werden:
(4) Diese Rechte können durch geheime Verträge zwischen Bundesbehörden und Firmen weiter eingeschränkt werden. Diese Verträge dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Ebenso darf die Öffentlichkeit nicht wissen, welche Inhalte vor ihr geheim gehalten werden.
Wieso Ursula von der Leyen diese Verträge nun hat unterzeichnen lassen ist ebenso unbegreiflich wie die Tatsache, dass die Provider Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland sich darauf eingelassen haben. Im Internet kursieren mittlerweile dutzende von Anleitungen, wie in wenigen Minuten die DNS-Sperren umgangen werden können, die aller Wahrscheinlichkeit zum Einsatz kommen werden - auch in Videoform.
Immerhin werden die Telekom und Kabel Deutschland ihre Kunden nicht auf die Stopp-Seite des BKA umleiten, auf denen ihn dann das obige Bild in groß entgegen käme. Datenschutzprobleme sehen sie dort. Ganz von der Hand zu weisen ist diese Befürchtung nicht, hat doch das BKA über Jahre hinweg Zugriff auf eigene Server für Ermittlungszwecke benutzt - nachdem die entsprechenden Seiten von verdeckten Ermittlern in "der Szene" eingebracht wurden.
Die Reaktionen auf die Geheimverträge sind - überraschenderweise - vor allem kritisch.
Der Vertrag, den fünf Internetanbieter mit dem Bundeskriminalamt öffentlichkeitswirksam unterzeichneten, erschwert den Zugang zu kriminellen Inhalten – ungefähr so, wie ein rotweißes Flatterband mit der Aufschrift "Polizei" einen Tatort absperrt. Solange kein Polizist daneben steht, ist das Band kein Hindernis, geschweige denn eine Mauer. Es ist nur ein Alibi.
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www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-leyen-stoppschild
In spätestens sechs Monaten sollen Internet-Surfer beim Anwählen von Web-Seiten, die sich auf den vom Bundeskriminalamt definierten Sperrlisten finden, stattdessen ein Stoppschild präsentiert bekommen - außer, sie "umfahren" es.
www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,619509,00.html
Auch Opferverbände kritisieren die Sperren. Sie greifen nicht das Problem an, sondern verhüllen es nur.
"Ursula von der Leyens Kampagne gegen Kinderpornografie nutzt nichts und macht mich erneut zum Opfer."
Christian Bahls, Gründer des Vereins Missbrauchsopfer gegen Internetsperren
Die auf zwischen verschiedenen Staaten ausgetauschen Filterlisten stehenden Adressen sind zu 90% in den USA, Holland, Kanada und Deutschland betrieben. Wieso hier nicht konsequent angesetzt wird ist vielen unbegreiflich und legt den Verdacht nahe, dass nicht die Bekämpfung von Kinderpornographie das eigentlich Ziel ist.
Jetzt den Bogen zurück zu "The Pirate Bay" zu bekommen ist schwierig, denn inhaltlich hat es nicht viel mit dem Rest diesen Beitrags hier zu tun. Ausser vielleicht der Tatsache, dass auch hier nicht auf Experten gehört wurde, sondern rein politisch um des guten Willens ein Urteil gefällt wurde - das keinerlei Bestand haben wird.
Auch wenn das Urteil überraschend ist, vor allem wenn man in Betracht zieht, wie technisch unversiert die Anklage in den Prozess gegangen ist, so hat es etwas Gutes: Der Weg in höhere Instanzen ist nun frei. Beide Prozessgegner hatten bereits vor der Urteilsverkündung mitgeteilt, in Berufung gehen zu wollen. Vielleicht werden demnächst auch Hersteller von Messern für die damit begangenen Straftaten belangt. Zumindest legt die Argumentation des Schöffengerichts diese Möglichkeit nahe. Dieser Streit wird durch alle Instanzen laufen, da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.
Ring frei für den zweiten Akt - ein wenig Seegang hat Piraten noch nie geschadet!
Andreas Popp, Spitzenkandidat der Piratenpartei in der anstehenden Europawahl
Eine Möglichkeit, wie man auch als Kunde eines der genannten Provider einen ungefilterten Zugang ins Netz besorgen kann, findet sich hier. Vielleicht wird auch diese Anleitung entfernt werden müssen. Schlieslich könnte man sie als Beihilfe zur Umgehen von Zensurmaßnahmen verstehen.
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