Der Hessische Datenschutzbeauftragt hat jetzt in einer Stellungnahme kritisiert, dass die Fraport bei der Räumung des Waldcamps mit verstecken Kameras unter anderem Pressevertreter filmte.
Nachdem die Fraport mit Stellungnahme an die Presse gegangen war, sah sich der Hessische Datenschutzbeauftragte, Professor Michael Ronellenfitsch, veranlasst, seine rechtliche Beurteilung dieser Stellungnahme bereits jetzt publik zu machen. Die Fraport AG behauptet, sie habe gemäß §6b Bundesdatenschutzgesetz das Recht gehaupt, zum Schutz des Hausrechts die Räumung zu filmen.