Deutschland, Vorratsdatenspeicherung, Bürgerrechte, Ueberwachung, Bildung, Open Access, DRM, informationelle selbstbestimmung, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl, 2009, 18.01. 2009

Wessen Interessen vertritt die Kelsterbacher SPD?

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Stacheldraht im Kelsterbacher Wald

Auf wesentliche Nachteile des angestrebten Bürgerbegehrens gegen das von der Stadtverordnetenversammlung Kelsterbach beschlossene Eckpunktepapier zwischen Stadt Kelsterbach und Fraport AG weist die SPD Fraktion hin.

liest man in der letzten Ausgabe von "Kelsterbach Aktuell". Wenn man das Wörtchen "angebliche" vor "Nachteile" einfügt, entspräche dies sogar der Wahrheit. So wie der Magistrat "informiert" weist die SPD auf "Nachteile" hin.

In der Überschrift darüber heisst es "Bürgerbegehren bringt Nachteile für unsere Stadt. Lärmschutzprogramm wäre verhindert. Stadtkasse aufgebraucht", darauf gehe ich später ein.

Fangen wir mit den Inhalten des Artikels an:

Eine Mehrheit des Bürgerbegehrens würde bedeuten, dass kein Kelsterbacher Lärmschutz oder Kompensation für andere Belastungen bekommt.

Der 1968 von Fritz Treutel ausgehandelte Vertrag mit der FAG, deren Rechtsnachfolger die Fraport ist, sieht vor, dass mindestens vierteljährlich vom "Flughafen" auf eigene Kosten zusammen mit der Stadt Kelsterbach Lärmmessungen in Kelsterbacher Stadtgebiet vorgenommen werden. Falls die Wirkpegel des vom Gelände des Flughafen ausgehenden Lärms einen vorgegebenen Wert überschreiten, müssen auf Flughafenkosten Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Diese Regelung greift deutlich weiter als die gesetzlichen Maßgaben, die lediglich für Fluglärm Regelungen beinhalten.

Was die SPD ebenfalls unterschlägt ist die Tatsache, dass auch mit dem Eckpunktepapier nur sehr wenige Bürger Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen haben. Weiter wird dezent unter den Teppich gekehrt, dass Kelsterbach den im Eckpunktepapier aufgeführten Schallschutz komplett aus eigener Tasche zahlen muss!

Wer Lärmschutz will, muss das Bürgerbegehren ablehnen.

Ich sehe das anders: Wer Lärmschutz will, muss am Vertrag von 1968 festhalten und sich den Klageweg offenhalten, statt ihn sich abkaufen zu lassen.

Eine Mehrheit im Bürgerbegehren würde auch ein Ende des Kelsterbacher Wohlstandes bedeuten. Der lieb gewonnene "Kelsterbacher Standard" - die eigene Schulträgerschaft, "Nulltarif" für die Kelsterbacher Vereine, die hervorragende Infrastruktur wären nicht mehr zu halten.

Um diese Aussage zu stützen wird kurz und bündig behauptet, den Wald nicht zu verkaufen würde 35 Millionen Euro Verlust verursachen.

Nun, der Haushaltsplan für 2009 beinhaltet alleine 22 Mio. Euro Rücklagen... Ganz abgesehen davon wäre es schlechterdings grob fahrlässig, würde der Haushalt der Stadt Kelsterbach darauf aufgebaut, ein Drittel des Stadtgebietes zu verkaufen. Die im Bürgerbegehren genannten Zahlen dienen dazu, den "Ausfall" an Einnahmen abzudecken und waren eine zwingende Vorgabe, um das Bürgerbegehren initiieren zu können.

Gehen wir aber einfach mal davon aus, Kelsterbach würde ohne die Gelder der Fraport mittellos dastehen. Was sollte dann als nächstes verkauft werden? Die Schulen? Das Rathaus? Die Aussage, dass das Bürgerbegehren die Stadt ruinieren würde, ist vollkommen aus der Luft gegriffen.

Im Bürgerbegehren wird weiterhin der Verkauf von Ackerland und Bauplätzen zur Kostendeckung aufgeführt. Ingesamt wird eine mögliche Summe von 53 Millionen Euro errechnet. Wie bereits geschrieben, dient diese Summe zur rechnerischen Deckung des "Verlusts" durch den Nicht-Verkauf des Kelsterbacher Walds. Wenn man jetzt alleine noch die als Mindeststumme anstehenden 18 Millionen dazu rechnet, die bei einer Enteignung gezahlt werden müssen, so löst sich auch dieses Argument der SPD in miefige Luft auf.

Dem Bürgerbegehren liegt die Frage zu Grunde "Sind sie gegen der Verkauf des stadteigenen Kelsterbacher Waldes an die Fraport...") die schlichweg falsch ist.
Die Stadt Kelsterbach kann nur das verkaufen, was ihr auch gehört. Der gerodete Wald gehört der Stadt aber nicht mehr. Der Wald wurde vielmehr der Fraport AG vom RP Darmstadt übertragen.

Also was jetzt? Gehört der Wald jetzt noch Kelsterbach und kann verkauft werden - was Inhalt des Eckpunktepapiers wäre - oder nicht? Korrekt ist, dass die Fraport bereits mit der Rodung auf 90ha begonnen hat. Hierfür gibt es eine vorzeitige Besitzeinweisung des RP Darmstadt. Diese ist aber nicht gleichbedeutung mit einer Enteignung! Wäre dem so, könnten auch die Stadtverordneten und der Magistrat den Wald nicht mehr verkaufen. Hier widerlegt die SPD elegant ihr eigenes Argument.

Eine Mehrheit für dieses Bürgerbegehren wäre das Aus für viele freiwillige Leistungen, würde Lärmschutz verhindern und auf keinen Fall den Bau einer zusätzlichen Landebahn aufhalten können.

Möchte die SPD hier den Kelsterbachern drohen, dass sie im Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens die Bürger abstrafen will und keine Lärmschutzmaßnahmen finanzieren wird? Auch falls der Wald an die Fraport verkauft würde, ist jeglicher Lärmschutz eine freiwillige Leistung der Stadt Kelsterbach und wird aus dem Säckel der Stadt bezahlt!

Falls Kelsterbach den Wald nicht freiwillig verkauft, wird die Fraport ein Enteignungsverfahren gegen die Stadt durchziehen müssen. Ob am Ende ein Betrag von "nur" 18 Millionen für den Wald herauskommt ist offen. Auf jeden Fall wäre auch mit diesem Betrag eine Deckung der im Eckpunktepapier aufgeführten Schallschutzmaßnahmen möglich. Bürgermeister Ockel von der SPD bezifferte sie auf 6 Millionen Euro.

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